Einhaus, Theodora

Theodora Einhaus

Theodora Einhaus

letzte Äbtissin der Zisterzienserinnenabtei Wormeln 1804–1810

* 20. Feb. 1766 Cappeln
† 11. Feb. 1837 Wormeln

Theodora Einhaus, Taufname Maria Elisabeth, wurde am 20. Februar 1766 als zweites von sieben Kindern eines eigenhörigen Bauern in Cappeln im Niederstift Münster geboren und am 23. Februar auf die Namen Joanna Maria Elisabeth getauft.[1] Ihre Mutter, Margaretha Helena große Beilage[2] (1741–1787), kam aus der Gemeinde Essen (Oldenburg). Maria Elisabeths Vater, Otto Caspar Einhaus (1728–1800), war Provisor der Kirchengemeinde Cappeln und der Kapellengemeinde Sevelten.

Der Einhaus-Hof war dem Gut Daren eigenbehörig, d.h. die Familie Einhaus war unfrei und dem Gutsherrn zu Frondiensten verpflichtet, zu denen auch Maria Elisabeth als Siebzehnjährige einberufen wurde.[3] Wie sie nach Wormeln bei Warburg kam, ist nicht überliefert. Am 10. Juni 1794, also noch zur Zeit der Äbtissin Humbelina Rosemeyer, dort eingetreten, legte sie am 20. September 1795 die Profess ab.

Beim Tod ihrer Vorgängerin Benedicta Hagemeyer am 18. Januar 1804 Kellnerin, wurde sie am 15. Mai 1804 zur Äbtissin (in Wormeln Domina genannt) gewählt. Den Vorsitz bei der Wahl führte der königlich-preußische Kommissar von Pestel; als Skrutatoren und Zeugen waren der Propst Robertus Neukirch († Warburg 1818) und der Pastor Vincentius Clüner, beide Konventualen des ehemaligen, d.h. schon 1803 aufgehobenen, Klosters Hardehausen, zugegen. Die feierliche Amtseinführung erfolgte nach der königlichen Bestätigung am 1. August 1804 durch den Paderborner Generalvikar Richard Dammers, den späteren Bischof von Paderborn.

Obwohl von der preußischen Regierung schon zum Aussterben bestimmt (d.h. es durften keine Neuzugänge mehr aufgenommen werden), bestand der Wormelner Konvent zu dieser Zeit noch aus 16 Personen. Nur deshalb hatte König Friedrich Wilhelm „zur Erhaltung der Ordnung“ noch einmal die Wahl einer Oberin für die Gemeinschaft gestattet. Allerdings lichteten sich die Reihen schon bald durch mehrere Todesfälle und den Austritt einer Konversnovizin.

Theodora Einhaus führte die Klostergemeinschaft – nicht ohne Spannungen mit ihren Mitschwestern, aber die hatte es in Wormeln immer gegeben – bis zur Aufhebung des Klosters durch das Königreich Westfalen im September 1810. Die Schwestern, versehen mit einer staatlichen Pension, behielten das Wohnrecht im Kloster, wovon aber nur die Äbtissin und eine weitere Schwester Gebrauch machten.

Äbtissin Theodora starb in Wormeln am 11. Februar 1837. In ihrem Testament hatte sie ihre „zeitlichen Güter" den vierzehn Kindern ihrer vier Geschwister vermacht, jedoch forderten auch ihre fünf noch lebenden ehemaligen Mitschwestern ihren Anteil, da es offenbar keine klare Unterscheidung zwischen dem persönlichen Eigentum der Äbtissin und dem Klostereigentum gab. Endgültig geregelt wurde die Angelegenheit erst 1843. Das gesamte Klosterinventar wurde 1837/38 unter der Regie des Königlich-Preußischen Oberlandesgerichts an fünf Tagen meistbietend versteigert und der Erlös den Erben ausgehändigt.

gge, Mai 2025

  1. Der Name Joanna ist bald danach entfallen.
  2. Bei dem Familiennamen „große Beilage“ handelt es sich um einen sogenannten Örtlichkeitsnamen: die Familie wohnte an der „großen Beilage“ (wohl dem Meierhof Große Beilage in Osteressen).
  3. Ein ’Einberufungsbefehl’ des Verwalters vom 22. Dezember 1782 ist erhalten.

Daten:

Prof.: 20. September 1795; Abbatissa: el. 15. Mai 1804, inst.: 1. Aug. 1804.

Literatur:

Haupt, Georg: Eine Äbtissin aus Cappeln - Theodora, geb. Maria Elisabeth Einhaus (1766–1837) - Warburg, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 2004 S. 64–72 · Hannöver, Bruno Norbert: Die Säkularisation der Zisterzienserinnenklöster in Westfalen 1803 bis 1810 (Paderborner Theologische Studien, Band 50), S. 129–311.

Zitierempfehlung: Einhaus, Theodora, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 8.05.2025, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Einhaus,_Theodora

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