Faulhaber, Johannes

Johannes Faulhaber

Johannes Faulhaber

8. und letzter Abt des Klosters Derneburg 1793–1803

* 12. Sep. 1751 Königheim, Tauberfranken
† 14. Aug. 1832 Söder, Holle

Johannes Faulhaber, geboren am 12. September 1751 in Königheim in Tauberfranken (damals Erzstift Mainz), wurde am 23. Februar 1769 als Novize in der Zisterzienserabtei Derneburg eingekleidet und legte am 29. April 1770 die Profess ab. 1776 im Kloster Hardehausen zum Priester geweiht, war er von 1781 bis 1793 Pfarrer in Söder. Am 27. November 1793 wurde er zum Abt gewählt oder ernannt („creatus“) und am 29. Dezember von Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg bestätigt. Am 22. Februar 1794 wurde ihm die Verwaltung des bis dahin verpachteten Klosters übertragen, nachdem er den alten Pachtvertrag aufgehoben hatte.

Abt Faulhaber übernahm ein Kloster, dass infolge der Misswirtschaft seines Vorgängers Edmund Sieden seit fast 20 Jahren unter bischöflicher Zwangsverwaltung gestanden und noch immer einen hohen Schuldenstand hatte. Das Klostergut war an den Kanonikus von Lützow verpachtet 1776–1794, die Konventualen, bis auf die fünf ältesten, in andern Klöstern untergebracht worden. Faulhaber zog sie wieder in Derneburg zusammen und stellte den (protestantischen) Klosterverwalter Köpp ein, mit dessen Hilfe er einen wirtschaftlichen Aufschwung herbeiführen und die Schulden fast vollständig abtragen konnte. Der gute wirtschaftliche Zustand des Klosters wurde von dem preußischen Regierungskommissar Malchus[1], der es nach der Säkularisation übernahm, ausdrücklich bestätigt.

Seinen Lieblingsplan, die Innenaustattung der unter Abt Gottfried Arnu errichteten Abteikirche zu vollenden, konnte Abt Faulhaber nicht mehr ausführen. Die Abtei Derneburg wurde am 22. Januar 1803 säkularisiert und zum preußischen Kammergut gemacht. Die Insassen, außer dem Abt zwölf Konventualen und zwei Novizen[2][3], wurden mit einer Pension abgefunden, durften aber einstweilen als Privatpersonen im Kloster wohnen bleiben, allerdings keine vita communis führen. Abt Johannes Faulhaber musste den silbernen Abtstab und zwei wertvolle Pektoralien abliefern, zwei einfache Brustkreuze und zwei nahezu wertlose Ringe durfte er behalten. 1814 übernahm er die Stelle eines Hausgeistlichen und Schlosskaplans bei dem Freiherrn von Arsbeck auf dem Wasserschloss Söder. Die dortige Schlosskapelle war schon vorher von den Derneburger Zisterziensern betreut worden.

Er starb am 14. August 1832. Sein Grab liegt auf dem Waldfriedhof in Söder.

gge, Dez. 2017

  1. Er kaufte später das Kloster Marienrode.
  2. Namen in Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte, s.u.
  3. Vier davon versahen in auswärtigen Nonnenklöstern das Amt eines Propstes oder Kaplans.

Daten:

Vest.: 23. Feb. 1769; Prof.: 29. April 1770; Sac.: 1776; Abbas: creatus 27. Nov. 1793.

Werke:

Die Gemälde-Galerie zu Söder betreffend, in: Allgemeiner Anzeiger der Deutschen Nr. 326 vom 1. Dez. 1810, Sp. 3545–3547.

Literatur:

Faust, Ulrich: Derneburg, in: Germania Benedictina 12: Die Männer- und Frauenklöster der Zisterzienser in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. St. Ottilien: EOS, 1994 S. 108–132 · Henkel, Karl: Die kirchliche Organisierung des Pfarrklerus der Diözese Hildesheim in den letzten 150 Jahren: (Pfarrzirkel und Dekanats-ordnung.) Ein Beitrag zur geistlichen Verfassungsgeschichte des Bistums Hildesheim. Hildesheim: A. Lax, 1912 · Das Kloster Derneburg, in: Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte, Band 2, Gerstenberg, 1829, S. 299–301.

Zitierempfehlung: Faulhaber, Johannes, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 16.12.2017, URL: http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Faulhaber,_Johannes

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